Formulare


Vorlage Abholung, Entschuldigung.pdf

 


Veränderungsanzeige.pdf



Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht.pdf


Freistellungen vom Unterricht, denen keine Krankheit zugrunde liegt, sind aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sollte eine Freistellung unumgänglich sein, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Hierzu muss das schulinterne Formular genutzt werden. Zu jedem Antrag wird eine entsprechende Einzelfallentscheidung herbeigeführt.


Es gelten folgende Entscheidungsbefugnisse:

- Klassenleiter (1 Tag, Ausnahme direkt vor/nach Ferien)
- Schulleiter (2-10 Tage sowie direkt vor/nach den Ferien)
- Landesschulamt Sachsen-Anhalt (über 10 Tage)

 

In jedem Fall ist der versäumte Unterricht selbständig und eigenverantwortlich nachzuholen.


Lizenzen & Quellen




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