Schulanmeldungen 2026
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2027 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 geboren wurden.
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Schulanmeldungen sind möglich:
vom 16.02. bis 20.02.2025
Montag - Freitag: 07.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 17.00 Uhr
Wir bitten immer vorher um eine telefonische Terminabsprache!
Formulare für die Schulanmeldung
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NEU: Anmeldung im Serviceportal Schule Werte Eltern und Personensorgeberechtigte,
über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt haben Sie die Möglichkeit, die Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an unserer Grundschule digital vorzunehmen.
Das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt, das vom Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, erreichen Sie unter der URL: https://sps.bms-lsa.de
Haben wir die Anmeldung Ihres Kindes erhalten, können Sie einen Termin für ein Aufnahmegespräch ab dem 16.02.2025 über das Serviceportal Schule buchen. Sie erhalten hierzu automatisch eine E-Mail, dass die Buchung über das Serviceportal Schule nun möglich ist. Information zur Schuleingangsuntersuchung: Nachdem wir die Anmeldung Ihres Kindes bearbeitet haben, erhalten Sie eine postalische Einladung zur schulärztlichen Untersuchung. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte. Allgemeine nformationen für Personensorgeberechtigte.pdf Anleitung Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt.pdf
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Lizenzen & Quellen
- allgemeine_informationen_personensorgeberechtigte_sj_27_28.pdf
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Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Pragraph 36, ist der Besuch für alle im
Lande Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen verpflichtend.
Das heißt, es besteht eine generelle Schulpflicht.
Beginn der Schulpflicht
1. Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit
Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung ihren Schulbesuch wahr. Sie
sind (bis zum im Rahmenplan ausgewiesenen Termin) zum Schulbesuch anzumelden.
2. Der Schulträger fordert die Personensorgeberechtigten auf, ihre schulpflichtig werdenden Kinder zum
Schulbesuch anzumelden.
3. Die Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger ihr schulpflichtig werdendes
Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an.
Quelle: RdErl. des MB vom 1. 7. 2016 – 23-80100/1-1 "Aufnahme in die Grundschule"
Schulanmeldung für 2027

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