Schulanmeldungen 2026


 

2027 werden alle Kinder schulpflichtig,

die im Zeitraum vom

01.07.2020 bis 30.06.2021 geboren wurden.

 



Schulanmeldungen sind möglich:


vom 16.02. bis 20.02.2025


Montag - Freitag: 07.30 bis 13.00 Uhr

Mittwoch: 14.00 bis 17.00 Uhr

 


Wir bitten immer vorher um eine telefonische Terminabsprache!



Formulare für die Schulanmeldung



 

NEU: Anmeldung im Serviceportal Schule


 Werte Eltern und Personensorgeberechtigte,

 

 über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt haben Sie die Möglichkeit, die         Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an unserer Grundschule digital   vorzunehmen.

 

 Das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt, das vom Bildungsministerium des Landes   Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, erreichen Sie unter der URL: https://sps.bms-lsa.de

 

 Haben wir die Anmeldung Ihres Kindes erhalten, können Sie einen Termin für ein   Aufnahmegespräch ab dem 16.02.2025 über das Serviceportal Schule buchen. Sie   erhalten hierzu automatisch eine E-Mail, dass die Buchung über das Serviceportal   Schule nun möglich ist.


 Information zur Schuleingangsuntersuchung:

 Nachdem wir die Anmeldung Ihres Kindes bearbeitet haben, erhalten Sie eine   postalische Einladung zur schulärztlichen Untersuchung.


 Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte.


 Allgemeine nformationen für Personensorgeberechtigte.pdf


 Anleitung Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt.pdf

 


 

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Kennenlerntag der Kita-Kinder


Zum Kennenlerntag an unserer Grundschule laden wir die kommenden Einschüler ein um bei uns in den Unterricht zu schnuppern und natürlich die Schule, die Lehrer und ihre Mitschüler kennenzulernen.

 

Unsere aktuellen Termine:

 

27.02.2026

24.04.2026



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Wann wird mein Kind schulpflichtig?


Gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Pragraph 36, ist der Besuch für alle im

Lande Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen verpflichtend.

Das heißt, es besteht eine generelle Schulpflicht.

 

Beginn der Schulpflicht


1. Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit

   Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung ihren Schulbesuch wahr. Sie

   sind (bis zum im Rahmenplan ausgewiesenen Termin) zum Schulbesuch anzumelden.

 

2. Der Schulträger fordert die Personensorgeberechtigten auf, ihre schulpflichtig werdenden Kinder zum

    Schulbesuch anzumelden.


3. Die Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger ihr schulpflichtig werdendes

    Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an.

    

 

Quelle: RdErl. des MB vom 1. 7. 2016 – 23-80100/1-1 "Aufnahme in die Grundschule"

Schulanmeldung für 2027

 

 

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